• Kunststoffteile für die Lebensmittelindustrie
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"Food Secure" mit Wefapress

Produkte für die Lebensmittelindustrie

Farbpigmente, Trennmittel und Additive: Das Zusammenspiel von Lebensmitteln und Fremdstoffen ist nicht ohne Risiken. Um diese möglichst gering zu halten und eventuellen Lebensmittelverunreinigungen vorzubeugen, hat die Europäische Kommission im Januar 2011 eine Verordnung über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff erlassen. Für Wefapress sind diese Bestimmungen schon lange selbstverständlich: Ein Großteil der verwendeten Materialtypen für die Lebensmittelindustrie entspricht den Richtlinien der Verordnung und ist somit "Food Secure".

Besserer Schutz vor Migration

Die Lebensmittelindustrie arbeitet unter Anwendung hoher Hygienestandards, die auch im Zusammenspiel mit Kunststoffen gelten. Kunststoffe müssen in diesem Bereich physiologisch unbedenklich sein, um in den Kontakt mit Lebensmitteln zu kommen. Die 2011 erlassene EU-Verordnung zur Anwendung in der Kunststoffherstellung- und verarbeitung will schädigende Einflüsse durch die Migration von Stoffen ausschließen.

Dadurch wird nicht nur die Gesundheit der Verbraucher, sondern auch die Zusammensetzung des jeweiligen Lebensmittels und dessen organoleptische Eigenschaften besser geschützt. Besonders relevant ist eine Einzelmaßnahme der Rahmenverordnung (EG) Nr. 1935/2004: Die Verordnung (EU) Nr. 10/2011 (PIM), welche den Kontakt zwischen Kunststoff und Lebensmitteln definiert.

Kernpunkte der Verordnung (EU) Nr. 10/2011

Migrationsprüfung

Fordert Standardprüfungen mit Lebensmittelsimulanzien, Zeiten und Temperaturen, welche die reale Situation wiederspiegeln sollen. Geprüft wird die OML (Overall Migration Limit), die maximale Menge, die ein Material auf ein Lebensmittel abgeben darf sowie die SML (Specific Migration Limit), die maximale Menge eines Stoffes, die auf das Lebensmittel übergehen darf.

Konformitätserklärung

Enthält Informationen über lebensmittelrechtliche Vorschriften und Eignungshinweise zur möglichen Verwendung. Sie ist gültig bis eine Veränderung am Werkstoff vorgenommen wird und sich somit auch die Migration ändert oder neue wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen.

    Rückverfolgbarkeit

    Das Material muss auf allen Stufen der Wertschöpfung zurückverfolgt werden können.

    GMP (Good Manufacturing Practice)

    Die Herstellung muss nach den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 erfolgen, auch bekannt als GMP (Good Manufacturing Practice), die Qualitätssystem, Qualitätskontrollsystem und Dokumentation regelt.

    Mitverantwortung aller Herstellungsbeteiligten

    Die Verordnung (EU) Nr. 10/2011 bezieht sich auf die Herstellung sämtlicher Lebensmittelkontaktmaterialien und soll auf die komplette Lieferkette inklusive Herstellung, Verarbeitung und Vertrieb angewendet werden. Die Konformität von Produkten und Prozessen muss stets stufenübergreifend gewährleistet und bestätigt werden. Der letzte Inverkehrbringer erstellt dann die abschließende Konformitätserklärung.

    Liste mit Ausgangs- und Hilfsstoffen

    Definiert die für die Produktion zu verwendenden Materialien: Zur Herstellung dürften nur Monomere, Additive und Hilfsmittel (z.B. Bohremulsionen, Reiniger) aus der "Unionsliste"  (= Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 10/2011)  eingesetzt werden.

     

    Gute Gründe für Wefapress-Kunststofflösungen

    • Branchenkenntnis: Wefapress arbeitet seit vielen Jahren mit Unternehmen der Nahrungsmittel- und Lebensmittelindustrie.
    • Erfahrung mit EU-Regularien: Seit 2012 beschäftgen wir uns intensiv mit der Verordnung (EU) Nr. 10/2011. Ein Großteil unserer Materialtypen aus Polyethylen (PE-UHMW und PE-HMW) und anderen thermoplastischen Kunststoffen entspricht der Verordnung. Sie tragen das Wefapress-Kennzeichen FSP (Food Secure Product).
    • Individuelle Migrationsermittlung: Wir unterstützen Sie beim Thema Migrationsberechnung. Dabei haben Sie Zugriff auf unsere Erfahrungswerte in Form vorhandener Prüfungsergebnisse und sparen Zeit und Kosten.
    • Lückenlose Information bei FSP Produkten: Sie erhalten von uns unaufgefordert die entsprechende Konformitätserklärung inklusive Testergebnissen.